
RICHTLINIEN für die Kristall-Renke 2023
Allgemeine Bedingungen:
Gefischt wird vom 22.09. bis 06.10. von 06:00 bis 19:00 Uhr und am 07.10. von 06:00 bis 11:30 Uhr.
Die Nennung ist einen Tag vorher zu lösen. Fänge, die am Tag der Ausgabe des Fischereierlaubnisscheines zum Abmessen gebracht werden, werden nicht in die Wertung aufgenommen.
Für die Wertung entscheidet zuerst die Länge, dann das Gewicht. Es wird nur der längste Fang je Kategorie jedes einzelnen Teilnehmers gewertet.
Heuer dürfen die Seelehen des Fischereiverbandes und der Fischerei Soravia befischt werden.
Gefischt wird nach den Richtlinien des Kärntner Fischereigesetzes und den Richtlinien des Fischereiverbandes, die sich auf der Rückseite des Erlaubnisscheines befinden.
Alle Fänge müssen in die Fangliste eingetragen werden. Bitte am Abschlussabend abgeben.
Vermessung der Fische täglich von 12:00 bis 12:30 Uhr und 18:30 bis 19:30 Uhr; am 07.10. von 11:30 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten werden keine Fänge vermessen. Einzige Ausnahme bildet die Renke, mit der man die Führung in der Wertungsklasse übernimmt. Telefonische Meldung bei Sabine Egger (04762 81255 12) oder Hellmuth Koch (0676 8983 60 400) oder Herbert Ambrosch (0676 400 70 90) oder Ino Bodner (0664 1135976).
Renken mit einer Länge ab 50 cm werden von der Wertungskommission untersucht, dann erst in die Wertung genommen und müssen abgegeben werden.
Boote in Seeboden können im Klingerpark ins Wasser gebracht, die Anhänger anschließend am Parkplatz im Seezentrum abgestellt werden.
Prämiert werden die 10 größten Renken, die 5 größten Hechte, die 5 größten Karpfen, die 5 größten Barsche, die 5 größten Waller und als Sonderpreis 2023 die größte Barbe.
Damenwertung: Exklusives Rutenset für die bestplatzierte Dame, sofern sie nicht in der Hauptwertung liegt.
Besonderheiten:
Die Fischerei erfolgt vom Ufer oder Boot aus.
In der Seebodner Bucht ist das Schleppen verboten (Begrenzungstafeln am Bootshaus Heitzmann und am Steg im Klingerpark).
Für Gästekartenfischer ist keine Fischereiprüfung erforderlich.
Es dürfen 2 Ruten mit jeweils 5 Nymphen benutzt werden.
Der Fang ist Eigentum des Fischers (Ausnahmen siehe unter Allgemeine Bestimmungen).
Die Benützung eines E-Motors während des Fischens ist erlaubt.
Abmessstationen und -zeiten, Kontrollen:
Möglichkeiten zur Abmessung gibt es in Seeboden (Klingerpark), Döbriach (Vereinshütte IG Sportfischer neben Parkbad) und Millstatt (Franzis Strandbuffet).
Vermessung der Fische täglich von 12:00 bis 12:30 Uhr und 18:30 bis 19:30 Uhr; am 07.10. von 11:30 bis 12:00 Uhr.
Achtung: Der Veranstalter entzieht sich jeglicher Art von Haftung in Form von Unfällen usw.
Kontrolle am Wasser: Alle Aufsichtsfischer sind berechtigt, während der Veranstaltung zu kontrollieren.
Das Schiedsgericht:
Vizebgm. Ino Bodner, Obmann des Fischereiverbandes
Sabine Egger und Hellmuth Koch, Organisation Kristall-Renke
Herbert Ambrosch, Fischereiverwalter Fischereiverband Millstätter See
Nach der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses bei der Schlussveranstaltung im Stadtsaal Radenthein um 18:00 Uhr gibt es eine Einspruchsfrist von 15 Minuten. Einsprüche werden vom Schiedsgericht behandelt.
Seite aktualisiert am 25.02.2023