Fischen für Kinder 2026
0–6 Jahre (Jahrgänge 2026–2020)
Fischen nicht erlaubt
7–9 Jahre (Jahrgänge 2017–2019)
Fischen nur mit Begleitperson
(Begleitperson braucht: Fischerkarte oder Steuerkarte oder Kaution)
Regelungen:
- Das Kind benötigt keine Steuerkarte, sondern nur Erlaubnisschein/Kaution.
- Wenn das Kind nur eine Angel der Begleitperson verwendet, gilt:
- Erlaubnis ist kostenlos (Preis = 0 €)
- Als Zweck „Jugendförderung“ eintragen
10–13 Jahre (Jahrgänge 2013–2016)
Fischen mit Begleitperson
(Begleitperson muss keine Fischerkarte besitzen!)
Das Kind benötigt:
- Erlaubnisschein
- Steuerkarte
- Kaution
14–15 Jahre (Jahrgänge 2011–2012)
Fischen ohne Begleitperson möglich
Das Kind benötigt:
- Erlaubnisschein
- Steuerkarte
- Kaution
Ab 16 Jahren (Jahrgang 2010 und älter)
Es wird eine Erwachsenenkarte ausgestellt.
