NACHTFISCHEN – mit Boot in Ufernähe Regelung ab 2026

Ab dem Jahr 2026 ist das Nachtfischen mit Boot in unmittelbarer Ufernähe zulässig. Das Boot darf dabei in einem Abstand ankern, der eine klare räumliche Nähe zum Ufer gewährleistet und keine Behinderung der Schifffahrt darstellt.
Der Fischer ist für die ordnungsgemäße Beleuchtung seines Bootes gemäß Schifffahrtsgesetz selbst verantwortlich.

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